Hauptseite " Nasenpharynx-Betroffene "

Gästebuch

Wer möchte darf seine Komentare hier veröffendlichen.

Deine Nachricht:

<-Zurück

 1 

Weiter->

Zeit:18.02.2018 um 22:03 (UTC)
Nachricht:https://deutsch.medscape.com/artikel/4902345

Interessanter Artikel sollte man wohl den behandelten Ärzten geben.

Zeit:03.01.2017 um 11:05 (UTC)
Nachricht:Hier mal eine Info.
Ausnahmeindikationen für Implantate und Suprakonstruktionen im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V liegen in den in Satz 4 aufgeführten besonders schweren Fällen vor.
Bei vorliegen dieser Ausnahmeindikationen besteht Anspruch auf Implantate zur Abstützung von Zahnersatz als Sachleistung nur dann, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung nicht möglich ist.

Besonders schwere Fälle liegen vor bei

a) größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten, die Ihre Ursache
- in Tumoroperationen,
- in Entzündungen des Kiefers,
- in Operationen infolge großer Zysten,
- in Operationen infolge von Osteopathien, sofern eine Kontraindikation für eine Implantatversorgung vorliegt,
- in angeborenen Fehlbildungen des Kiefers (Lippen- Kiefer- Gaumenspalte),
- oder in Unfällen
haben.

b) bei dauerhaft bestehender extremer Xerostermie, insbesondere im Rahmen einer Tumorbehandlung
c) bei generalisierter genetischer Nichtanlage von Zähnen
d) bei nicht willentlich beeinflussbarem muskulären Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich (z.B. Spastiken)

Grundsätzlich muss vor Beginn der Behandlung vom Zahnarzt, soweit dieser eine Ausnahme nach Abschnitt VII der Richtlinien feststellt, ein Behandlungs- und Kostenplan erstellt werden. Dabei sind die vorgesehenen zahnärztlichen Leistungen, das Implantatsystem, der Implantattyp, die Lage des Implantats (Kennzeichnung mit „I“ im Heil- und Kostenplan) und die geschätzten Material- und Laborkosten anzugeben. Die Krankenkasse sendet die Behandlungs- und Kostenplanung des Zahnarztes vor Beginn der Behandlung an einen hierfür zuständigen Gutachter.

Liegt laut dem Gutachter eine Ausnahmeindikation für die Versorgung mit Implantaten nach Abschnitt VII der Richtlinien vor und ist eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Implantatversorgung.
Mit der Behandlung soll grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die Leistungszusage der Krankenkasse vorliegt.

Zeit:17.01.2015 um 22:47 (UTC)
Nachricht:Hallo
Habe Dir gerade unter Kontakt geschrieben, möchte aber auch dem Gästebuch noch ein Häppchen dalassen. Ich finde Deine Seite sehr interessant und informativ auch für andere Betroffene.
Ich selber hatte auch Krebs, aber nicht Nasopharynx. Rhabdomyosarkom hiess meiner -kann aber auch im Nasenrachenraum vorkommen.

Ich sende Dir herzliche Grüsse

Ladina aus der Schweiz
vom krebsforum.ch

Zeit:05.08.2014 um 20:49 (UTC)
Nachricht:habe dich heute besucht,selber habe ich kein Nasopharinx -gott sei dank - aber leider meine frau ,- und das ist sch- genug.habe soweit alles aus zweiter hand miterlebt (radiochemo -verbrennungen - pilze keine flaschen -geschmack - trinken - trockener mund -manchmal ganz schön nervig - ) jetzt soll es erstmal überstanden sein ABER - vielleicht kennst die nebenwirkungen auch oder weißt was es ist und was soll mann machen bzw. frau .-.ständigen schnupfen es folgt ständig antibiotika ,ständig etwas schleimiges krustiges popliges im nasenrachenhals - es juckt es kitzelt es sticht es ist zum würgen im hals - wenn sie glück hat bekommt sie es nach langen schnauben (größe so ungf.-halber cm und schleimig hart (sorry) und kein arzt kann dir sagen was es ist ,.-,.- sind das noch krebsstücke oder schon wieder leck mich. Bekomme ich irgrndetwas vom versorgungsamt - keiner sagt uns was .keiner - keine nachbehandlung - nichts -wir wollen nicht jammern - sind ja nur krank und AL ,, gut bis de nn - Peter

Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden